Am Sonntag, 9. Mai, wird in Nordrhein-Westfalen der fünfzehnte Landtag gewählt. Doch in diesem Jahr haben die Bürgerinnen und Bürger in den 128 Wahlkreisen das erste Mal zwei Stimmen. Ähnlich wie bei der Bundestagswahl ist die erste Stimme für die Wahl einer/eines Wahlkreisabgeordneten, die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei. Die in den Wahlkreisen direkt errungenen Sitze werden bei der Berechnung der Zahl der aus den Listen gewählten Abgeordneten angerechnet. Die neune Änderungen im Wahlgesetz gibt den Bürgerinnen und Bürgern mehr Entscheidungsmöglichkeiten für ihre Wahl und stärkt somit die Demokratie in Nordrhein-Westfalen.
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