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Neuerungen bei den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen

16. März 2010

Am Sonntag, 9. Mai, wird in Nordrhein-Westfalen der fünfzehnte Landtag gewählt. Doch in diesem Jahr haben die Bürgerinnen und Bürger in den 128 Wahlkreisen das erste Mal zwei Stimmen. Ähnlich wie bei der Bundestagswahl ist die erste Stimme für die Wahl einer/eines Wahlkreisabgeordneten, die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei. Die in den Wahlkreisen direkt errungenen Sitze werden bei der Berechnung der Zahl der aus den Listen gewählten Abgeordneten angerechnet. Die neune Änderungen im Wahlgesetz gibt den Bürgerinnen und Bürgern mehr Entscheidungsmöglichkeiten für ihre Wahl und stärkt somit die Demokratie in Nordrhein-Westfalen.

Wahlberechtigt sind alle Bundesbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und in Nordrhein-Westfalen seit mindestens 16 Tagen gemeldet sind. Die Abgeordneten werden, wie bisher, für eine Wahlperiode von 5 Jahren gewählt.

Die Stadt Aachen wird am Abend der Landtagswahl wieder interessierte Bürgerinnen und Bürger, sowie die Presse und die Parteien über den aktuellen Stand der Stimmauszählung auf einer Wahlparty informieren. Erstmalig wird diese im Foyer des Eurogress veranstaltet. Das Schließen der Wahllokale um 18 Uhr ist gleichzeitig der Startschuss der Veranstaltung. Durch Großleinwände wird direkt über die Ergebnisse aus den Wahllokalen und den Briefwahlbezirken informiert. Vor Ort wird es auch ein kleines Catering geben.

Die ersten vorläufigen Prognosen sind in der Regel bereits gegen 18.20 Uhr zu erwartet.

Themen: Landes-, Bundes- und Europapolitik, Termine