UPDATE: Auch die Aachener Nachrichten berichten über unseren Antrag.
Heute kann man in der Aachener Zeitung lesen, dass die SPD die Ausweitung der Bewohnerparkberechtigung auf Auzubis und Studierende anderer Hochschulen fordert. Unter dem durchaus wertenden Titel „Den Aachenern fehlen 1737 Parkplätze“ kann man lesen, dass „der SPD-Vorstoß keinen Sinn ergebe“. Als ich diese offene Meinungsbekundung des Autors las, wunderte ich mich doch schon über die fehlende Neutralität, aber wenn unsere Forderung für ihn rein auf Grund des Antrags keinen Sinn ergibt, dann erkläre ich den Hintergrund hier gerne nochmal:
Den grundsätzlichen Willen einer Bewohnerparkzone hat niemand in Frage gestellt und ich gehe davon aus, dass deren Einrichtung Konsens ist. Vielmehr geht es darum, welchen Sinn ein Bewohnerparkausweis hat. Er dient in keinem Fall dazu, einen Parkplatz für die Bewohnerschaft zu „mieten“ oder zu „reservieren“. Es geht bei der Ausgabe dieser Ausweise schlichtweg darum, dass Menschen, die nicht ihren Erstwohnsitz in der Zone haben, nur vorübergehend oder – noch besser – in einem Parkhaus parken sollen. Eine Gegenüberstellung der Anzahl der Parkplätze und der ausgegebenen Ausweise lässt also keine sinnvolle Aussage über die Ausweisvergabe sondern vielmehr über die viel zu starke Nutzung des PKW als Verkehrsmittel zu.
Wenn aber das Ziel der Ausweisvergabe ist, der Bewohnerschaft das Zahlen von Gebühren zu erlassen und Menschen, die keinen Erstwohnsitz in der entsprechenden Zone haben, zum Parken in einem Parkhaus zu bewegen, dann sollten auch alle Erstwohnsitzler „ihr“ Auto entsprechend anmelden können, auch wenn es junge Erwachsene sind, die ein Auto von ihren Eltern zur Verfügung gestellt bekommen.
Genau dies hat die Ratsmehrheit auch erkannt, als sie eine Ausnahme für Studierende an Aachener Hochschulen schaffte. Der Gedanke war dabei wohl kaum die Stärkung der Hochschulen. Wer dies propagiert befindet sich meilenweit von der Lebenssituation junger Menschen in der Phase der Hochschulauswahl entfernt. Es entscheidet nicht der Parkdruck in der Innenstadt sondern die Qualität der Lehre, die Lebenshaltungskosten und die Entfernung zur Heimat. Eine Stärkung der Hoschule findet durch eine solche Ausnahmeregelung nicht statt.
Vielmehr sollte die Ausnahme diejenigen Studierenden zur Ummeldung ihres Erstwohnsitzes nach Aachen bewegen, die bereits hier wohnten, um dadurch zusätzliche Landeszuweisungen zu erhalten.
Ob aber nun ein Student in Aachen oder in Maastricht die Hochschule besucht, ist für die Stadt Aachen in Hinblick auf diese Landeszuweisungen vollkommen unerheblich. Wer in Maastricht studiert und ich Aachen lebt, für unsere Stadt also ebenfalls ein willkommener Erstwohnsitzler.
Als die Studierenden in den Kreis der Ausweisberechtigten aufgenommen wurden, war der Stadt bereits bekannt, dass es ein deutliches Missverhältnis zwischen Parkplätzen und PKW gab. Dennoch wurde die zusätzliche Ausgabe beschlossen. Nun soll eine weitere Ausweitung mit der Begründung des fehlenden Parkplatzangebots abgelehnt werden. Oder anders ausgedrückt: Eine mangelnde Ressource wird zur Begründung einer zusätzlichen Ungerechtigkeit zwischen Studierenden und Auszubildenden herangezogen.
Dies ist keine Lösung für das Problem! Es darf nicht sein, dass es eine massive Ungerechtigkeit in der Ausgabe von Anwohnerparkausweisen gibt, weil es zu wenige Parkplätze gibt. Vielmehr muss z.B. der ÖPNV so attraktiv werden, dass die Menschen gänzlich auf ein Auto verzichten können und dies auch wollen!