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Werden die Aufgaben des Ordnungsamts ausgeweitet?

16. August 2013

Der folgende Artikel in den Aachener Nachrichten hat mich zur nachstehenden Ratsanfrage bewogen:

Polizei will bei Ruhestörung nicht ausrücken
Für die nordrhein-westfälische Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist es ein guter Tag. „Wir sehen die Neuigkeit mit großen, lachenden Augen“, sagt Arnold Plickert aus dem Landesvorstand. „Endlich tut sich etwas.“
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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 16.8. war der Aachener Presse zu entnehmen, dass eine Arbeitsgruppe der Polizei unter Beteiligung des Aachener Polizeipräsidenten andenkt, Aufgaben der Polizei, wie z.B. das Vorgehen gegen nächtliche Ruhestörung, an die Ordnungsämter zu übergeben.

Hierzu habe ich folgende Fragen:

1) War die Stadtverwaltung in die Ausgestaltung der Vorschläge des Polizeipräsidenten einbezogen, sofern sie die Kommunen betreffen, bzw. über die informiert?
2) Wie gestaltet sich derzeit die Aufgabenteilung zwischen Polizei und Ordnungsamt in den angesprochenen Bereichen, insbesondere im Vorgehen gegen Ruhestörungen?
3) Wie beurteilt die Stadtverwaltung die vollständige Übertragung der Aufgaben in Bezug auf das Konnexitätsprinzip?
4) Welche zusätzlichen Maßnahmen sind auf kommunaler Ebene umzusetzen, um die zur Diskussion stehenden Aufgaben zu erfüllen (zusätzliches Personal, Schulungen des Personals, ergänzende Ausstattung, 24 Stunden Besetzung einer Telefonzentrale, etc.)?
5) Wie hoch schätzt die Verwaltung die Kosten dieser zusätzlichen Maßnahmen?

Themen: City, Der Aachener Norden, Kommunalpolitik, Landes-, Bundes- und Europapolitik, Passstraße, Rolandplatz, Soers, Stadtpark