Home

Städteregion und Stadt – Zustandsbeschreibung

14. Dezember 2011

Die Stadt Aachen hat durch das Aachengesetz ihre Kreisfreiheit derzeit in Teilen (39 übertragene Aufgaben) aufgegeben… und das war erforderlich um denn Sinn und Zweck der Städteregion zu erreichen. Punkt.
Wenn wir uns in der Region sinnvoll zusammenschließen wollen, wenn wir in der Konkurrenz mit unseren östlichen Nachbarregionen erfolgreich bleiben wollen, brauchen wir die Städteregion und ich persönlich will die Städteregion.
Wir müssen die Städteregion sogar noch stärken, müssen zusätzliche Aufgaben übertragen und gleichzeitig Aufgaben von der Bezirksregierung übernehmen.

Diese Grundprämisse, die überhaupt zur Gründung der Städteregion geführt hat, scheint derzeit einigen Beteiligten abhanden zu kommen.
Wie dem auch sei, heute liegt dieser Ratsantrag zum Beschluss im Stadtrat vor.
Er beschreibt offensichtlich den kleinsten gemeinsamen Nenner, der zwischen den Ratsfraktionen zu finden war. Er beschreibt weiterhin im wesentlichen die Ist-Situation und die der Städteregion zugrundeliegenden Beschlüsse von Rat und Kreistag.

Es ist offensichtlich, dass das Gesetz die damals gewünschte Klarheit in Bezug auf die neuen freiwilligen Aufgaben nicht gebracht hat. Im Gegenteil: Die Städteregionsverwaltung hat Recht, wenn sie nach aktueller Gesetzeslage das stark umstrittene Findungsrecht für neue freiwillige Aufgaben reklamiert (Gutachten und Gesetzestext).
Allerdings betont der Städteregionstag in seinem Beschluss (Beschlussvorschlag 1 – Punkt 4), dass zunächst weitestgehend auf das Finden neuer Aufgaben verzichtet werden soll, bis Klarheit mit der Stadt Aachen gefunden wurde.

Ein Aspekt des Antrags geht über die Beschreibung des Status Quo hinaus:

Bezogen auf die Zuständigkeit bei der Wahrnehmung von Aufgaben und die damit einhergehende notwendige Differenzierung der Regionsumlage muss das Aachen-Gesetz aus Sicht des Rates so konkretisiert werden, dass die Stadt Aachen eindeutig nur in den Aufgabenbereichen der so genannten Positivliste regionsangehörige Kommune ist und ansonsten als kreisfreie Stadt alle Aufgaben in eigener Zuständigkeit ausführt.

Dies stellt die benötigte Klarheit her und verhindert zukünftige Streitigkeiten weitestgehend. Darüber hinaus wird die Stadtverwaltung endlich beauftragt, eine Lösung pro Städteregion zu finden, so dass eine „Abwicklung“ wohl endgültig vom Tisch ist.

Das wichtigste Zitat ist folglich: „Der Rat der Stadt bekennt sich zur Städteregion.“

Die Debatte wird also im weiteren Verlauf wieder spannend, wenn es um die Auswahl der zusätzlichen Aufgabenbereiche geht, die der Positivliste hinzugefügt werden sollen. Man darf also der Dinge harren, die da kommen werden…

Themen: Kommunalpolitik, Landes-, Bundes- und Europapolitik