Die SPD-Ratsfraktion Aachen fordert die Stadtverwaltung in einem Ratsantrag auf, die Einführung einer kommunalen Satzung gegen den Leerstand und die Zweckentfremdung von Wohnraum zu prüfen und dem Rat und den Fachausschüssen zeitnah zu berichten. Das teilen die Ratsherren Norbert Plum, Manfred Kuckelkorn und Michael Servos mit. Hintergrund des SPD-Vorstoßes sind die soeben veröffentlichen katastrophalen Ergebnisse der im Auftrag der Bertelsmann Stiftung durchgeführten Studie „Wohnungsangebot für arme Familien in Großstädten“. Danach sind Familien mit geringem Einkommen in Aachen so stark armutsgefährdet, wie in kaum einer anderen Stadt in Nordrhein-Westfalen. Hinsichtlich des Angebots, das für arme Familien in Städten finanzierbar ist, liegt Aachen mit nur vier Prozent der auf dem Wohnungsmarkt angebotenen Wohnungen auf dem drittletzten Platz in NRW. Nur noch die Rheinschiene Düsseldorf (2%), und die Städte Köln und Münster (3%) sind noch schlechter.
„Die im Auftrag der Bertelsmann Stiftung durchgeführte Studie ist ein weiterer Beweis dafür, dass in Aachen dringender wohnungspolitischer Handlungsbedarf besteht. Die doppelten Abiturjahrgänge, die Abschaffung des Wehrdienstes sowie die zunehmende Anzahl von Singlehaushalten, haben in Aachen wie in anderen universitär geprägten Großstädten schon in den letzten Jahren zu einer deutlichen Verschärfung der Situation am Wohnungsmarkt geführt. Die Studie verdeutlicht, dass nun ein Punkt erreicht ist, an dem alle Maßnahmen, die geeignet erscheinen für Entspannung auf dem Wohnungsmarkt sorgen zu können, ernsthaft in Erwägung gezogen und auf ihre Umsetzbarkeit geprüft werden müssen. Deshalb ist es Zeit, dass die Verwaltung auch die Einführung einer kommunalen Satzung zur Verhinderung von Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum prüft und vorbereitet“, erläutern Plum, Kuckelkorn und Servos.
Als Vorbild soll laut SPD ein Satzungsentwurf der Stadt Bonn dienen. Darin sind unter anderem auch Ausnahmen vom Zweckentfremdungsverbot in Fällen des überwiegenden öffentlichen Interesses, etwa zur Einrichtung dringend benötigter Kitas vorgesehen. Grundsätzlich ist die Umwandlung in Gewerberaum, der Leerstand oder Abriss von Wohnraum der Bonner Satzung nach zu urteilen genehmigungspflichtig. Die Genehmigung kann in begründeten Fällen auch mit Auflagen erteilt werden. Liegen keine nachvollziehbaren Gründe für den Leerstand die Umwandlung vor, kann die Umwandlung untersagt bzw. eine Ausgleichszahlung für den Leerstand erhoben werden.
Die NRW-Landesregierung hatte im Dezember 2011 die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Städte und Gemeinden mit Hilfe von Satzungen gegen die unerwünschte Umwandlung von Wohn- in Geschäftsräume und den Leerstand von Wohnungen vorgehen können. In Aachen hatte die Ratsfraktion „DIE LINKE“ daher bereits im Oktober 2012 einen analogen Ratsantrag eingebracht.
Hintergrund „wohnungspolitische Initiativen der SPD-Fraktion:
Hier der Antrag im Wortlaut:
An den
Oberbürgermeister
der Stadt Aachen
Herrn Marcel Philipp
– Rathaus –
52058 Aachen
Ratsantrag: „Erlass einer Kommunalen Satzung gegen Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum“
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die SPD-Ratsfraktion beantragt im Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung prüft die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung für Wohnraum in Aachen und berichtet dem Rat und den Fachausschüssen zeitnah über die Ergebnisse.
Begründung:
Familien mit geringem Einkommen sind in Aachen so stark armutsgefährdet, wie in kaum einer anderen Stadt in Nordrhein-Westfalen. Dies hat die aktuelle Studie Wohnungsangebot für arme Familien in Großstädten, die im Auftrag der Bertelsmann Stiftung durchgeführt wurde ergeben. Was das Angebot an finanzierbaren Wohnungen für arme Familien in Städten angeht, liegt Aachen mit nur vier Prozent der am Wohnungsmarkt verfügbaren Wohnungen auf dem drittletzten Platz in NRW. Nur noch die Rheinschiene Düsseldorf (2%), und die Städte Köln und Münster (3%) sind noch schlechter. Einer vierköpfigen Familie in Aachen, die ein Monatseinkommen an der „Armutsschwelle“ von 1419 Euro bezieht, bleiben – so die Studie – nach Abzug der Miete für „familiengeeignetes Wohnen im unteren Preissegment“ in Höhe von 490 Euro nur noch 929 Euro zur Bestreitung des täglichen Lebens –das sind 21% weniger, als der monatliche Hartz-IV-Regelsatz in Höhe von 1169 Euro.
Die im Auftrag der Bertelsmann Stiftung durchgeführte Studie ist ein weiterer Beleg dafür, dass in Aachen dringender wohnungspolitischer Handlungsbedarf besteht. Die doppelten Abiturjahrgänge, die Abschaffung des Wehrdienstes sowie die zunehmende Anzahl von Singlehaushalten, haben in Aachen wie in anderen universitär geprägten Großstädten schon in den letzten Jahren zu einer deutlichen Verschärfung der Situation am Wohnungsmarkt geführt.
Nach Auffassung der SPD-Fraktion verdeutlicht die nun veröffentlichte Studie, dass ein Punkt erreicht ist, an dem alle Maßnahmen, die dazu geeignet erscheinen für eine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt sorgen zu können, ernsthaft in Erwägung gezogen und auf ihre Umsetzbarkeit geprüft werden müssen. Deshalb fordert die SPD-Fraktion die Verwaltung auf, die Einführung einer kommunalen Satzung zur Verhinderung von Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum zu prüfen und den Rat und die Fachausschüsse darüber zu informieren. In diesem Zusammenhang wird auf den Ratsantrag der Ratsfraktion „DIE LINKE“ vom 5. Oktober 2012 – mit analoger Zielsetzung – verwiesen.
Eine Orientierungshilfe bietet die Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Bundesstadt Bonn: Drucksache 1312026ED4; http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/13/1312026ED4.pdf.
Mit freundlichen Grüßen
Heiner Höfken
Fraktionsvorsitzender
Norbert Plum
planungspolit. Sprecher
Manfred Kuckelkorn
wohnungspolit. Sprecher
Michael Servos
Ratsherr