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Ralf Jäger: Massive rechtliche Bedenken gegen Kommunalwahl am 30. August – Sondersitzung des Landtags

26. Februar 2009

Die SPD-Landtagsfraktion hat eine erste Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung des Verfassungsgerichtshofes NRW zum Kommunalwahltermin vorgenommen. Für uns ist danach klar: Gegen den jetzt von der Landesregierung vorgesehen Wahltermin am 30. August 2009 gibt es massive rechtliche Bedenken. Die Regierung Rüttgers provoziert weitere juristische Verfahren in Zusammenhang mit der Kommunalwahl. Klagen und Wahlanfechtungen von Bürgern, Kandidaten, Parteien, Städten und Gemeinden sind vorprogrammiert“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Ralf Jäger heute in Düsseldorf. Er kündigte an, dass die SPD-Fraktion eine Sondersitzung des Landtags zu dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VGH) NRW beantragen werde.

Jäger forderte die Landesregierung abermals auf, eine weitere unverschämte Wahltrickserei der Regierung Rüttgers zu stoppen: „Die Menschen im Land haben überhaupt kein Verständnis mehr für diesen weiteren Anschlag auf die Demokratie. Sie wollen keinen zusätzlichen Wahltermin zwei Wochen nach den Sommerferien, bei dem die Wahlbeteiligung in den Keller geht und der auch noch 42 Millionen Euro an Steuergeld kostet“ Jäger sagte voraus, dass jeder andere Wahltermin als der 27. September zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen werde: „Die Landesregierung muss jetzt den einzigen Wahltermin festlegen, gegen den keinerlei rechtliche Bedenken bestehen. Das ist der 27. September 2009.“

Jäger verlangte eine unverzügliche Entscheidung der Landesregierung: „Kommunen und Wahlbewerber brauchen sofort Klarheit über den Wahltermin. Jeder Tag Verzögerung erhöht das Risiko von Klagen und Wahlanfechtungen. Es geht auch darum, die von CDU und FDP zu verantwortende Politikverdrossenheit in Grenzen zu halten. Innenminister Wolf hat sich als Serientäter beim Verfassungsbruch erwiesen. Er darf nicht durch neue handwerkliche Fehler die Kommunalwahl in NRW vollends in Chaos stürzen“, warnte Jäger.

Der VGH habe entschieden, dass die Kommunalwahl im Jahr 2009 noch einmal nach dem alten Recht erfolgen müsse. „Der frühestmögliche Wahltermin nach dem alten Wahlrecht – und übrigens auch nach dem neuen Wahlrecht – ist der 27. September 2009, weil die Wahlperiode der neuen Räte am 21. Oktober 2001 beginnt. Für eine Wahl an diesem Tag und damit für eine Zusammenlegung mit der Bundestagswahl spricht zudem der klare Hinweis des VGH, dass eine höhere Wahlbeteiligung zu einer höheren demokratischen Legitimation der Gewählten führt“, betonte der stellvertretenden SPD-Fraktionschef.

Das neue NRW-Kommunalwahlrecht sehe genau wie das alte nur eine sehr kurze Frist zwischen Wahl und Amtsantritt vor, machte Jäger deutlich. Nach dem alten Wahlrecht durften maximal vier Wochen zwischen der Wahl und dem ersten Zusammentreten des Rates liegen. Nach dem neuen Wahlrecht beträgt die Frist maximal einen Monat zwischen der Wahl und dem Beginn der Amtszeit der neuen Ratsmitglieder. Nur für 2009 habe Schwarz-Gelb eine abweichende Frist von mehr als vier Monaten durchsetzen wollen, weil um jeden Preis eine Zusammenlegung mit der Bundestagswahl verhindert werden sollte. Jäger: „Diesen Verfassungsbruch hat das oberste Gericht des Landes mit dem vernichtenden Urteil gekippt, CDU und FDP hätten gegen das Demokratieprinzip in der Landesverfassung verstoßen. Die Regierung Rüttgers muss endlich zur Vernunft kommen und das Urteil anerkennen.

Themen: Landes-, Bundes- und Europapolitik