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Planungsausschuss am 5.12.2013

04. Dezember 2013

Auf der Tagesordnung des Planungsausschusses stehen drei Punkte, über die ich hier berichten möchte:

Zum einen ist es der Bebauungsplan „Beverstraße“.
Das angestrebte Projekt, der Neubau eines kompletten Viertels mit ca. 185 Wohnungseinheiten, davon 20% Sozialer Wohnungsbau in gleicher Qualität, ist für Aachen absolut wichtig und richtig. Vielen Dank an den Investor, genau so muss es gemacht werden, damit die Stadt profitiert.
Darüber hinaus gibt es jedoch eine Randnotiz zum Vorhaben, die für eine „kleine“ Gruppe (nämlich kleine Kinder) von Betroffenen besonders wichtig ist: Es soll ein Fußweg zur Erschließung des Viertels aus der Goerdelerstraße verlegt werden. Ziel ist es, Angsträume zu vermeiden. Dummerweise würde dadurch die für das Konzept einer Bewegungskita wichtige Außenfläche der Kita zerschnitten bzw. deutlich reduziert.
Hier werde ich im Ausschuss klar die Position vertreten, dass man auf die Zuwegung verzichten soll und im Gegenzug das Außengelände sogar noch vergrößert werden müsste.
Natürlich ist es schwierig, wenn Kinder zur politischen Demonstration eingesetzt werden, aber es ist aus meiner Sicht als junger Vater eines Kita-Kindes absolut unerträglich, wie aus „städtebaulichen Erwägungen“ eine solche Beschneidung durchgesetzt werden soll. Der Weg ist nicht erforderlich sondern nice-to-have, die Außenfläche ist Teil des pädagogischen Konzepts. Punkt.

Zweitens geht es um das Neubaugebiet Richtericher Dell. Hier teilt die Verwaltung in einer Vorlage en passant mit, dass sowohl die Erschließungsstraße später fertig werden wird, als erwartet und gleichzeitig, dass etwa 150 Wohneinheiten entfallen müssen, weil das Regenrückhaltebecken stinkt. Mir ist unverständlich, dass eine solche Information nicht schon im Vorfeld der Planungen bekannt wurde, immerhin ist das Becken nicht erst seit kurzem vor Ort und es badraf wohl kaum einer intensiven Umweltprüfung, um aus den bestehenden Plänen die Funktion des Beckens abzulesen.

Drittens und letztens geht es um die Barrierefreiheit im Zusammenhang mit Sondernutzungen. Schon im Mobilitätsausschuss hat meine Fraktion vorgeschlagen, diejenigen Sondernutzungen, die sich im Konflikt mit der Freihaltung des Leitsystems befinden, im Ausschuss vorzustellen und eine (kompromissorientierte) Lösung politisch zu beschließen.
Die Verwaltung hatte einen solchen Beschluss mit Verweis auf § 41 Abs. 3 GO abgelehnt, da es sich um eine „Geschäft der laufenden Verwaltung“ handeln soll:

(3) Geschäfte der laufenden Verwaltung gelten im Namen des Rates als auf den Bürgermeister übertragen, soweit nicht der Rat sich, einer Bezirksvertretung oder einem Ausschuß für einen bestimmten Kreis von Geschäften oder für einen Einzelfall die Entscheidung vorbehält.

Gem. § 41 III GO kann der Rat/die Ratsausschüsse sich die Entscheidung aber ganz/teilweise vorbehalten. Allerdings ist das in AC nicht passiert. (§ 3 Abs. 2 lit a überträgt alle GfdlV der Verwaltung.)
Insofern bedürfte der von uns gewünschte Beschluss einer Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt. Dafür ist die einfache Mehrheit und ein entsprechender Beschlussvorschlag im Rat erforderlich, diesen Weg streben wir jedoch nicht unbedingt an, man soll ja die Kirche im Dorf lassen. Entscheidend bleibt also, ob es sich bei der aufgeworfenen Frage tatsächlich um ein laufendes Geschnäft der Verwaltung handelt.

Die Geschäfte der laufenden Verwaltung sind definiert als regelmäßig wiederkehrende Geschäfte, die nach feststehenden Grundsätzen entschieden werden können. s. OVG NRW, NWVBl. 2006, 426 ; AZ. 15 A 5081/05.

Dazu gehören z. B. die Erteilung von Baugenehmigungen, Beförderungen unterhalb der Amtsleiterebene, Beschaffung von Materialien innerhalb bestimmter Wertgrenzen. Da die Voraussetzungen für die Erteilung von Sondernutzungen nach StVG/StrWegeRecht geregelt sind, so etwas täglich bzw. wöchentlich vorkommt, handelt es sich tatsächlich um ein laufendes Geschäft der Verwaltung.
In der Vorlage steht jedoch auch explizit, dass die Verwaltung „bei den anstehenden Einzelfällen und für die Gesamtproblematik nach vertretbaren Lösungen suchen“ wird. Damit ist die Handlung nach einem feststehenden Grundsatz (trotz StVG/StrWegeRecht) in der Praxis wohl kaum möglich.
Wir prüfen daher, ob wir den Antrag erneut einbringen und ggf. den Beschlussvorschlag um die Offenlage der „feststehenden Grundsätze“ bitten, die ein laufendes Geschäft der Verwaltung definieren.
Falls dieser Antrag erneut abgeblockt werden sollte, ist zu überlegen, ob wir nach der Sitzung gem. § 57 Abs. 4 GO schriftlich Einspruch gegen den Beschluss einlegen.

Es ist schade, aber es könnte tatsächlich sein, dass man nur so den Einstieg in eine inhaltliche Debatte über das meiner Meinung nach berechtigte Anliegen nach Diskussion der Kriterien erzielen kann.

Wir werden es sehen.

Themen: Kommunalpolitik