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Plakatierung zur AStA-Wahl gestatten

29. Juni 2010

Es sind wieder Wahlen – diesmal für das Studierendenparlament der RWTH Aachen. Doch der OB scheint die Bedeutung dieses demokratischen Gremiums nicht besonders hoch anzusiedeln. Im Gegenteil: In seinem ersten Jahr als Verwaltungschef schränkt er die bisherige Duldung der politischen Informationsarbeit per Plakat massiv ein. Dies können und wollen die Studierenden nicht hinnehmen und sind mit der Bitte an uns herangetreten, die Situation in den Stadtrat einzubringen.
Hier der Antrag zum Thema, verbunden mit der Bitte, auf jeden Fall wählen zu gehen, so Sie denn wahlberechtigt sind:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die SPD-Fraktion beantragt im Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Plakatierung im Umfeld der Hochschulwahlen in Aachen zukünftig zu genehmigen. Hierzu sollen auf Anfrage Ausnahmegenehmigungen vom Plakatierungsverbot erteilt werden, die räumlich und zeitlich begrenzt werden können.

Begründung:

Die Stadt hat seit Jahren stillschweigend geduldet, dass die politischen Gruppen der Aachener Studierendenschaft zu Wahlkampfzeiten in Hochschulnähe plakatieren. Dieses Jahr wurden die ersten Plakate schon kurz nach dem Aufhängen vom Stadt-betrieb wieder abgenommen. Daraufhin hat der Vorsitzende des AStA der RWTH den Oberbürgermeister in einem Telefonat über diesen Umstand informiert und wurde gebeten, einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zu stellen. Am 24.06. erhielt der AStA einen Ablehnungsbescheid. Als Grund wird, so heißt es, die „geringe Relevanz für die Gesamtbevölkerung“ genannt. Mit immerhin 33.000 Wahlberechtigten, die meisten davon Bürgerinnen und Bürger Aachens, kann die Gruppe der Studierenden für Aachen durchaus als relevant bezeichnet werden. Außerdem ist es zumindest unverständlich, wenn in einer wichtigen Universitätsstadt wie Aachen die Wahl der politischen Vertretung der Studierenden vom Oberbürgermeister als Randerscheinung abseits des öffentlichen Interesses angesehen wird. Da sich die Plakatierung erfahrungsgemäß nicht auf das gesamte Stadtgebiet sondern ausschließlich auf die studentischen Bereiche erstreckt, irritiert die pauschale Ablehnung des Oberbürgermeisters. Die im Ablehnungsbescheid vorgeschlagene Alternative einer Plakatierung ausschließlich auf dem Hochschulgelände wurde in den vergangenen Jahren bereits von der RWTH abgelehnt. Es wurde auch diesmal nur gestattet, hochschuleigene Laternenmasten für die Plakatierung zu nutzen. Die Haltung der Hochschulleitung ist ebenso wie die Haltung des Oberbürgermeisters zu kritisieren. Die Studierendenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts des Landes NRW. Ihre Aufgabe ist es, den demokratischen Gedanken unter Studierenden zu fördern. Mit der Verhinderung eines angemessenen Wahlkampfs wird dies, und eine Legitimation der AStAs verhindert, da Möglicherweise weniger Studierende zur Wahl gehen. Die Stadt Aachen und ihr Verwaltungschef sollten sich ein Beispiel an anderen großen Universitätsstädten in NRW nehmen, wo eine Plakatierung für Hochschulwahlen im öffentlichen Straßenraum erlaubt ist bzw. geduldet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Heiner Höfken
Fraktisonsvorsitzender

Michael Servos
Ratsherr

Themen: Kommunalpolitik, Sonstiges