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Neues vom „Alten Tivoli“

15. Oktober 2013

Die folgende – meiner Ansicht nach fehlerhafte – Pressemitteilung hat die Stadt Aachen heute im Namen des Oberbürgermeisters verschickt:

Baugebiet Alter Tivoli: Oberbürgermeister Marcel Philipp will Klarheit
In der heutigen Sitzung des Verwaltungsvorstandes hat sich Oberbürgermeister Marcel Philipp dafür ausgesprochen, Klarheit in dasbisherige Verfahren des Verkaufes der Reihenhausgrundstücke auf dem Baugebiet Alter Tivoli zu bringen. „Es gibt keine Architektenbindung, es darf allerdings auch nicht der Eindruck entstehen, dass es auf halbem Wege eine solche Bindung doch gibt. Offensichtlich, so Philipp, sei die Kommunikation bisher nicht klar und eindeutig gewesen. „Das soll absofort anders werden. Der Fachbereich Immobilienmanagement wurde angewiesen, allen Interessenten für ein Reihenhaus schriftlich mitzuteilen, wie der Sachstand ist.
Käufer, die bereits ein Reihenhausgrundstück erworben haben, können sich an den Fachbereich Immobilienmanagement wenden und falls sie es wünschen vom Kaufvertrag zurücktreten. Außerdem will die Stadt ein klärendes Gespräch mit dem Architekturbüro führen, dessen Fassadenentwürfe für die Reihenhäuser nach den Wünschen des Planungsausschusses und des Architektenbeirates umgesetzt werden sollen. Oberbürgermeister Marcel Philipp will auch mit der Politik reden und darauf drängen, in Zukunft anders zu verfahren. Philipp: „Nach meiner Auffassung gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder wir beschließen eine Gestaltung von Reihenhäusern auf der Grundlage eines konkreten Architektenentwurfs mit der Konsequenz, dass dann der ganze Block von einem Bauträger mit dieser Planung umgesetzt werden muss, oder wir verkaufen Einzelgrundstücke, aber dann ohne Vorgaben, die über den B-Plan und die Gestaltungssatzung hinausgehen. Beides zusammen geht nicht.

Fangen wir vorne an:

1. Es gibt kein „Missverständnis“. In der betreffenden Mail heißt es

Sofern mir die Architekten bestätigen, dass Sie sich mit ihnen über die Errichtung des Hauses geeinigt haben, werde ich die für den Verkauf des Grundstücks erforderliche Genehmigung durch den Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss vorsehen.

Das ist eine Architektenbindung, da nicht nur der Entwurf, sondern die Errichtung des Hauses durch einen spezifischen Architekten als Bedingung für einen Verkauf genannt wurde.

2. Es liegt natürlich nicht an der Politik, dass dieser Fehler passiert ist. Es ist rechtlich möglich, einen Käufer dazu zu zwingen, einen speziellen Entwurf umzusetzen. Dies wäre keine Architektenbindung, würde aber eben nur den Erwerb des Entwurfs vom betreffenden Architekten vorausaussetzen und nicht die vollständige Errichtung des Hauses unter seiner Leitung. Dieser Weg wäre am Tivoli möglich gewesen. Altertnativ hätte die Stadt auch diesen Entwurf für die Einzelerwerber der Grundstücke kaufen und diesen kostenfrei zur Verfügung stellen können. Dieses Wissen muss die Verwaltung haben bzw. sich erwerben und im Ausschuss eine entsprechende Lösung vorstellen.

3. Wie beschrieben ist auch die Schlussfolgerung des OB falsch, dass entsprechende Projekte nur von einem zentralen Bauherren umgesetzt werden könnten. Es kann durchaus die Verpflichtung geben, einen Entwurf umzusetzen, sofern dieser entsprechend zur Verfügung gestellt werden kann. Genau diese Wege zu finden, ist aber Aufgabe der Verwaltung. Natürlich gab es gerade am Alten Tivoli einen überhöhten Druck und eine aus meiner Sicht total übrzogene Regelungswut der damaligen Schwarz-Grünen Mehrheit, aber nun zu versuchen, die rechtliche Verantwortung komplett abzuschieben, ist schwach. Wenn es rechtliche Schwierigkeiten gibt, so muss die Verwaltung dies prüfen und dem Ausschuss entsprechend darstellen. Wie gesagt, aus meiner Sicht waren die engen Vorgaben viel zu übertrieben, aber dieser politische Fehler war nicht die alleinige Ursache des jetztigen Problems.

4. Was soll nun der Vorschlag, dass die Käufer der Grundstücke vom Kauf zurücktreten können? Die Käufer haben die Architektenverträge im Zweifel billigend in Kauf genommen, weil sie die tollen Grundstücke in der Soers unbedingt haben wollten. Es kann jetzt nicht ihre einzige Option sein, vom Kauf zurückzutreten. Vielmehr muss geklärt werden, ob sie nicht eigentlich mit einem anderen Architekten hätten bauen wollen und ggf. diese Alternative möglich gemacht werden. Nach meinem Verständnis sollten die Verträge mit dem Architekturbüros ohnehin nichtig sein, so dass die Stadt hier eher vermittelnd auftreten müsste. Aber eine andere Gruppe ist viel eher betroffen: Diejenigen Familien, die sich aufgrund der Architektenbindung gegen einen Kauf entscheiden mussten. Gibt es dazu Unterlagen? Mit wem wurde entsprechend beraten? Wie kann man hier eine Entschädigung ermöglichen?
Gerade in einem Teil des Baugebiets, das für junge Familien gedacht ist, darf diese befristete, künstliche Verteuerung der Planung nicht dazu führen, dass Menschen vom Kauf ausgeschlossen wurden.

Mal sehen, wie es weitergeht…

Themen: Der Aachener Norden, Kommunalpolitik, Soers