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Kein Büro für Planungen? Leider alternativlos. – Planungsausschuss am 16.5.2013

10. Mai 2013

Nachdem aufgrund der massiven Kapazitätsengpässe bei der Planungsverwaltung die gemeinsam von Anwohnerschaft, Politik und Verwaltung ausgearbeiteten Vorschläge nicht umgesetzt werden sollen, habe ich für meine Fraktion einen Antrag eingereicht, der dieses Problem lösen und gleichzeitig Geld einsparen soll. Unser Ansatz war dabei, zusätzliche Kräfte einzustellen und in einem „Büro für Planungen“ zu bündeln. Dabei sollten vor allen Dingen fachübergreifende Teams gebildet und auf diese Weise Synergien geschaffen und Überkapazitäten vermieden werden.
Die Stadtverwaltung hat diesen Ansatz geprüft und schreibt in der Vorlage für die Sitzung des Planungsausschusses am 16.5. um 17:00 Uhr in der Lagerhausstraße (Tagesordnung):

Diese Dezentralität ist fachlich begründet und erforderlich, da unterschiedliche Quali­fikationen und Anforderungsprofile benötigt werden, um Professionalität und Wirtschaftlich­keit grundlegend zu sichern:
So kann beispielsweise ein Flächenplaner regelhaft nicht in die Objektplanung treten, ein Objektplaner kann regelhaft keine Fachplanung durchführen, Fachplaner können regelhaft keine Sonderplanungen leisten und jeweils umgekehrt. Selbst innerhalb z. B. der Objekt­planungen können Freianlagenplaner regelhaft keine Planungsleistungen für Ingenieur­bauwerke erstellen usw.
Voraussetzung dafür ist jeweils eine grundständige Doppelqualifikation, Zusatzausbildungen und/ oder langjährige Erfahrungen in der jeweils anderen Fachlichkeit.
Synergie- und Bündelungseffekte können insbesondere aufgrund der unterschiedlichen Anforderungs­profile und Tätigkeitskataloge daher nicht generiert werden. Vielmehr wird aus Sicht der Verwaltung äußerst kritisch betrachtet, dass Personalkapazitäten, die als notwendig anerkannt sind, nicht direkt in die zuständigen Bereiche fließen und darüber hinaus eine zusätzliche Schnittstelle bedient werden muss.
Nach dem AKV-Prinzip wägen die Fachbereiche eigenverantwortlich ab, ob und inwieweit die vorhandenen Planungskapazitäten ausreichend sind. Sofern nachweislich dringend personelle Ressourcen benötigt werden, müssen zusätzliche Kapazitäten direkt in den Fachbereichen geschaffen werden. Anhaltspunkte hierfür liefern die mittelfristige Finanz­planung sowie die HOAI als Bewertungsgrundlage von Planungs­leistungen.

Mit anderen Worten: Die Aufgaben sind zu komplex um einem Mitarbeiter zwischen den Themen springen zu lassen und deshalb sollten ggf. Stellen in den Fachbereichen geschaffen werden. Dabei scheint es unstrittig, dass zusätzlicher Personalbedarf besteht und man durch eine geringere Fremdvergabe sogar Geld einsparen könnte.
So heißt es etwa:

Auch wenn ein Teil dieser heute fremd vergebenen Leistungen wirtschaftlich durch (zusätzliches) eigenes Personal abgewickelt werden könnte, wäre es jedoch aus den bereits unter 1. aufgeführten Gründen unerlässlich, dieses Personal nicht nur im eigenen Fachbereich sondern in der entsprechenden Fachabteilung anzuordnen.

Meine Frage ist nun:
Wenn die Verwaltung vor wenigen Wochen eine Liste von Bebauungsplänen vorlegt, die aus Kapazitätsgründen nicht weiter bearbeiten kann und wird, wenn dann gleichzeitig Straßenbaumaßnahmen entfallen müssen, weil nicht genügend Personal in der Planungsverwaltung zur Verfügung steht, wie kann dann auf einen solchen Antrag hin ein Alternativvorschlag ausbleiben?
Ich hätte erwartet, dass die Verwaltung entsprechende Kapazitätsüberlegungen anstellt und den Personalbedarf beschreibt. Die vorgefundene „Alternativlosigkeit“ überrascht mich sehr!

Randbemerkung:
Ein Satz der Vorlage hat mich jedoch besonders erschreckt. Die Verwaltung schreibt:

Dabei ist davon auszugehen, dass ein privates Unter­nehmen, dass sich täglich am Markt behaupten und seine Finanzmittel ausschließlich dort erwirtschaften muss, immer ökonomischer arbeitet als eine kommunale Einrichtung.

In Prosa bedeutet dies leider, dass man ja auf Steuerkosten arbeitet und damit ruhig weniger effizient handeln kann, als dies ein privates Unternehmen tut. Hier möchte ich doch vehement Einspruch einlegen! Auch und gerade die Stadt muss effizient handeln und das bedeutet in meinen Augen, dass man bei der Planungstätigkeit wirtschaftlich vorgehen muss.

Am 16.5. steht neben unserem Antrag zum Büro für Planungen auch die Umgestaltung der Rehmplätze auf der Tagesordnung. Der Planungsausschuss nimmt hierzu die Stellungnahme der Verwaltung ausschließlich „zur Kenntnis“. Eine inhaltliche Stellungnahme wird nicht erwartet, eine Umplanung wäre lediglich als Empfehlung an den Hauptausschuss möglich.
Aber worum geht es überhaupt? Die Umgestaltung der Rehmplätze ist Teil des Stadtteilerneuerungsprogramms Aachen Nord. Zu diesem Programm tagt eine mit Bürgerinnen und Bürgern besetzte Stadtteilkonferenz sowie eine Lenkungsgruppe, in der Politik und Anwohnerinnen und Anwohner gemeinsam beraten. Entscheiden tut schlussendlich der Hauptausschuss der Stadt Aachen.
Zur konkreten Frage der Rehmplätze wurde ein eigenes Verfahren zu Beteiligung der direkten Anlieger der Plätze durchgeführt. Das auf dieser Basis entwickelte Umgestaltungskonzept stößt bei Stadtteilkonferenz und Lenkungsgruppe auf massive Kritik. Es steht also hier „Bürger gegen Bürger“ und die Politik muss ausgleichend entscheiden.
Ich habe mich diesbezüglich an die handelnden Personen gewandt und um eine Stellungnahme gebeten. Es kann sein, dass dieses Thema zu einem offenen Konflikt führt, aber es scheint aus meiner Sicht allen Akteuren lieber zu sein, wenn man rechtzeitig einen guten Kompromiss findet.

Haben Sie eine Anregung zum Thema?

Themen: Der Aachener Norden, Kommunalpolitik, Passstraße, Rolandplatz