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Innenstadtkonzept vs. Bürgerinteressen?

19. August 2010

Heute ist eine engagierte Gastwirtin mit einer bescheidenen Bitte an mich herangetreten:
Im Rahmen der Verlegung von Glasfaserleitungen besteht seit mehreren Tagen eine Baustelle direkt zwischen ihrem Gastraum und der Außengastronomie. Da die Wirtin Rücksicht auf Eltern mit Kinderwagen oder Sehbehinderte nehmen möchte, hat sie auf den Aufbau großer Teile Ihrer Gastronomie (25%) verzichtet, um einen Gehweg freizuhalten. Dieses Verhalten ist – insbesondere im Vergleich z.B. mit den Kneipiers in der Pontstraße – außergewöhnlich und vorbildlich! Vielen Dank!
Sie bat mich nun, die Bearbeitung der Baustelle zu beschleunigen, da diese eigentlich nur für einen einzigen Tag genehmigt war und sich aus organisatorischen, aber anpassbaren Gründen verzögert hat. Ich kümmere mich natürlich gerne darum und werde morgen sowohl mit der Stadtverwaltung, als ggf. auch direkt mit Öcher Netz telefonieren.

Der zweite Punkt ist jedoch bei weitem gravierender:

Seit 2002 gibt es in Aachen eine Orientierungshilfe für Gastwirte mit Außengastronomie bezüglich Qualität der Möbel und der Art des Sonnenschutzes.
Darin wird empfohlen, „qualitätvolle Material wie: Rattan oder Weide, Flechtwerk aus Kunststoff in Naturoptik, Kombinationen aus Metall, Holz, Natur- oder Kunststoffgeflecht und Kunststoffdesign“ zu verwenden. Dies scheint mir bei den beiden in Rede stehenden Außengastronomien durchaus der Fall zu sein. Dennoch wandte sich die Stadtverwaltung an Wirt und Wirtin mit der Empfehlung, das Mobiliar auszutauschen. Dies scheint auf einem Missverständnis zu beruhen, da die Verwaltung bei der Auswahl des vor kurzem beschafften Mobiliar beteiligt war.

Schwierig wird es jedoch bei den verwandten Schirmen. Beide Bewirtungsbereiche sind mit Sonnenschirmen ausgestattet, die mit Werbung bedruckt sind. Im Flugblatt der Stadt wird jedoch gefordert, dass „Sonnenschirme sich im Maßstab und Farbton ähneln sollten, um dadurch das besondere Flair der Straßen und Plätze zu unterstreichen. Sie sollten höchstens auf dem Volant Eigen- oder Produktwerbung aufweisen – am besten aber gar keine!“

Die Verwaltung hat nun durchblicken lassen, dass eine weitere Genehmigung der Außengastronomie in der kommenden Saison eventuell nicht zuzulassen sei, wenn keine neutralen Schirme angeschafft würden. Dies ist jedoch für beide Wirte nicht finanzierbar. Mit Werbeaufdruck kostet ein geeigneter Schirm ca. 250,- Euro, in neutralem Design kaum unter 1000,- Euro. Beide Gaststätten sind inhabergeführt und müssen aus finanziellen Gründen nahezu ohne Personal auskommen.

Aufgrund der gespannten Finanzsituation ist eine kurzfristige Anschaffung neuer Schirme unmöglich. Da die Verwaltung aufgrund der Randlage der Gaststätten (nahe Bushof) meiner Meinung nach über einen ausreichend großen Auslegungsspielraum der Richtlinie verfügt, werde ich versuchen, in diesem Fall zu vermitteln und eine Lösung im Interesse aller Beteiligten herbeizuführen. Schließlich hat auch die Stadt ein großes Interesse an einer funktionierenden Außengastronomie an dieser Stelle.

Ich bin mir sicher, dass es einen guten Kompromiss geben wird.

Themen: City, Der Aachener Norden, Kommunalpolitik