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Handwerkerparkausweis für soziale Dienste

13. November 2012

Der folgende Antrag spricht wohl für sich:

An den
Oberbürgermeister
Herrn Marcel Philipp
– Rathaus –
52058 Aachen

Handwerkerparkausweis für soziale Dienste

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die SPD-Fraktion beantragt, im Rat der Stadt Aachen folgenden Beschluss zu fassen:
Die zuständigen Stellen der Stadt Aachen werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Regelungen des s.g. Handwerkerausweises auch auf Angehörige sozialer Dienste, wie z.B. freie Hebammen ausgeweitet werden.

Begründung:

Die Gründe, welche für die Einführung eines Handwerkeparkausweises für bestimmte Gewerbetreibende sprachen, gelten im gleichen Umfang auch für die Angehörigen sozialer Dienste, welche Hausbesuche zu tätigen haben, wie Hebammen.
So hat z.B. die Stadt Stuttgart einen Sonderparkausweis für Gewerbetreibende und sozialen Dienste eingeführt.
Eine analoge Übertragung dieser Regelung auf das Gebiet der Städteregion erscheint sinnvoll, so dass die Verwaltung gebeten wird, entsprechende Verhandlungen mit den zuständigen Stellen der Städteregion mit dem Ziel einer Erweiterung der Antragsberechtigte für den Handwerkerausweis zu führen.

Mit freundlichen Grüßen

Heiner Höfken
Fraktionsvorsitzender

Michael Servos
mobilitätspol. Sprecher

Norbert Plum
planungspol. Sprecher

Themen: Kommunalpolitik