Diese schallende Ohrfeige für die Deutsche Bahn könnte noch ein teures Nachspiel haben. Das Aachener Verwaltungsgericht hat in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil festgestellt, dass die Bahn zur Beseitigung des Mülls auf ihrem Grundstück am Grünen Weg neben den Gasballons verpflichtet war.
AZ – Gericht: Bahn muss wilden Müll entsorgen
28. März 2012