Home

Aushebelung des Datenschutzes durch geplantes Meldegesetz verhindern

06. September 2012

Siehe auch: Spiegel online

In seiner Sitzung vom 28.6.2012 hat der Bundestag eine Änderung des Meldegesetzes beschlossen. Der darin enthaltene § 44 erlaubt es den Meldebehörden, Adresshändlern einfache Melderegisterauskünfte zu erteilen, ohne dass die betroffene Person dieser Weitergabe zustimmt. Einzige Bedingung ist dabei, dass „die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden“. Diese Bedingung wird aller Voraussicht nach im Großteil der Fälle vorliegen, da man für die Melderegisterauskunft immer bereits vorhandene Daten benötigt. 
Unabhängig davon, ob der Gesetzentwurf im Bundesrat noch gestoppt werden kann, macht sich die SPD-Fraktion Aachen dafür stark, auf lokaler Ebene möglichst wenige oder besser noch gar keine individuellen Daten herauszugeben und entsprechende Schutzvorkehrungen einzurichten. „Notwendig ist ein Modell, das einerseits den Vorrang des Meldegesetzes im Sinne eines Bundesgesetzes wahrt und gleichzeitig den Bürgerdatenschutz hoch hält. Das ist keine ganz einfache Aufgabenstellung für die Verwaltung“ skizziert SPD-Ratsherr Michael Servos die Ausgangslage. Für umsetzbar hält Ratsherr Servos z. B. eine Informationskampagne der Stadtverwaltung. „Im Grunde bleibt uns als Kommune nur die Möglichkeit die Bürgerinnen und Bürger über entsprechende Anschreiben und Info-Flyer dazu aufzufordern, bei der Meldebehörde Widerspruch gegen die Weitergabe ihrer Daten zu erheben. Denkbar wäre zum Beispiel, dass in Zukunft mit den kommunalen Abgabenbescheiden, die ohnehin jährlich verschickt werden müssen, entsprechende Informationen mitverschickt werden. Auch auf der städtischen Homepage könnte für das Anliegen geworben werden“, so Servos weiter. 

Falls der Bundesrat der Novelle zustimmen sollte, was die Aachener SPD nicht hofft, werde die Ratsfraktion die Verwaltung mit einem Antrag beauftragen, ein Verfahren einzuführen, das einen dramatischen Rückfall für den Bürgerdatenschutz durch die Meldegesetznovelle verhindert oder zumindest abmildert. 

Themen: Kommunalpolitik