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AN – NRW-Gericht kippt «Hartz IV»-Regelung

26. Mai 2010

Münster/Aachen. Die Finanzzuweisungen des Landes für die Arbeitsmarktreform «Hartz IV» verstoßen gegen die Landesverfassung. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof NRW am Mittwoch in Münster. Nach Ansicht der Richter verletzt die einschlägige Regelung im sogenannten Ausführungsgesetz das Recht auf die kommunale Selbstverwaltung. Den Verfassungsbeschwerden von mehreren Städten und Kreisen in NRW wurde damit stattgegeben. Das Land muss den Verteilungsschlüssel für die Zuweisungen nun neu regeln. In dem Verfahren hatten sich unter anderem die Städte Aachen…

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Themen: Landes-, Bundes- und Europapolitik, Presse